Seitenbereiche

Wir steuern
Ihren Erfolg!

Inhalt

Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Jahresabschluss - © skywalk154 - stock.adobe.com

Offenlegungspflichten

Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, GmbHs, Unternehmensgesellschaften (haftungsbeschränkt) oder auch Personengesellschaften ohne natürliche Personen als haftende Gesellschafter müssen ihre Bilanzen veröffentlichen. Die Bilanzen sind dem das Unternehmensregister führenden Bundesanzeiger-Verlag elektronisch zu übermitteln (www.unternehmensregister.de). Die Einreichungsfrist beträgt im Normalfall ein Jahr, d. h. Jahresabschlüsse zum Stichtag 31.12.022 wären spätestens zum 31.12.2023 beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen gewesen. 

Gnadenfrist bis 2.4.2024

Nach einer Presseveröffentlichung des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) wird das Justizamt in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet, vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: skywalk154 - stock.adobe.com

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
bis Uhr

Freitag
bis Uhr

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag
bis Uhr
bis Uhr

Freitag
bis Uhr
bis Uhr

Dr. jur. Frank Paul Giese
Steuer + Recht

Dr. jur. Frank Paul Giese
Steuer + Recht

Frankfurter Landstraße 58
63452 Hanau
Deutschland


Fax +49 (0) 6181-98085-20