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Steuerstrafverteidigung
War Ihre Steuererklärung in den letzten Jahren nicht ganz korrekt?
Haben Sie Bankguthaben auf Bankkonten in „Steueroasen“ geerbt?
Dann können wir zusammen mit Ihnen darauf hinwirken, dass unterlassene Angaben nachgeholt oder fehlerhafte Angaben korrigiert werden. In vielen Fällen lässt sich damit Straffreiheit bewirken.
Sollte gegen Sie ein Ermittlungs- oder Strafverfahren schon laufen, vertreten wir Sie gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle. Wir versuchen für Sie eine möglichst schonende Beendigung der Angelegenheit zu erreichen und vertreten Sie in jedem Stand des Verfahrens, auch vor dem Strafrichter.